Honnef handelt

Die Stadt Bad Honnef fördert Neugründungen, EinzelhändlerInnen, DienstleisterInnen und GastronomInnen bei einer Anmietung eines Leerstands. Für diese Zielgruppe besteht die Möglichkeit zwei Jahre lang Zuschüsse zur Miete zu erhalten. Voraussetzung für einen Zuschuss nach der Förderrichtlinie des Landes ist, dass auch die Eigentümer einer Geschäftsimmobilie die Gründung bzw. Neuansiedlung unterstützen. Dies geschieht dadurch, dass der Mietvertrag mit einem Mietzins angesetzt wird, der höchstens 70 Prozent des letzten Mietvertrags der Immobilie beträgt.

Informationen zur Förderung

Fakten für Starter

Ein gefördertes Ladenlokal klingt für Sie nach einer tollen Idee? Dann erfüllen Sie sich Ihren persönlichen Geschäfts(t)raum! Mit dem sogenannten Verfügungsfond können Neugründer, Einzelhändler und Gastronomen bei einer Anmietung zwei Jahre Zuschüsse erhalten. Hier beantworten wir Ihnen schon die wichtigsten Fragen rund um die Förderung:

Zur Beurteilung der Bewerbungen um reduzierte Ladenmieten tritt ein ProjeInnenstadtbeirat zusammen. Zu den Mitgliedern gehören VertreterInnen aus dem lokalen Einzelhandel (Centrum e.V.), der Gastromomie, dem neu gegründeten “Frauen-Stammtisch”, dem Eigentümerverein (Le4bendige Stadtmitte e.V.) sowie der Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Honnef.

Grundlage für die Bewertung Ihrer Bewerbungen ist

  • zum einen ein Gutachten, welches Lücken im Branchenmix der Bad Honnefer Innenstadt aufzeigt,
  • eine Dringlichkeitsliste, die der Arbeitskreis Innenstadt erarbeitet hat
  • sowie die Erfüllung weiterer festgelegter Kriterien. Einige Kernfragen hiervon lauten:
    • wie nachhaltig ist die Geschäftsidee?
    • wie passt die angestrebte Eröffnung zum Branchenmix am Standort Innenstadt Bad Honnef?
    • wie stehen Sie zu Themen wie Engagment bei Stadtfesten, Öffnungszeiten, gemeinsamen Aktionen und Digitalisierung?

Die Wirtschaftsförderung begleitet Sie vom ersten Gespräch bis zur Eröffnung Ihres Geschäfts und darüber hinaus. Wir nennen Ihnen die richtgen AnsprechpartnerInnen, z.B. im Hinblick auf mögliche Nutzungsänderungen usw., geben Tipps hinsichtlich wichtiger Akteure in der Stadt und zeigen grundsätzliche Potentiale für eine erfolgreiche Umsetzung Ihrer Idee auf.

Der Verein „Lebendige Stadtmitte Bad Honnef e.V.“ stellt zudem jedem neuen Mieter einen Paten zur Seite, der beim Start hilft, Kontakte vermittelt und bei administrativen Herausforderungen gerne unterstützt

Neunutzung Ihrer Fläche

Sie verfügen über ein leerstehendes Ladenlokal in der Innenstadt und suchen geeignete Nutzung? Nehmen Sie teil am Förderprogramm “Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW” und attraktivieren Sie Ihre Immobilie mit vergünstigten Mieten aus dem Förderprogramm.

Sie als Eigentümer verzichten bei der Teilnahme übergangsweise auf einen Teil ihrer Miete, haben dafür aber über zwei Jahre ein sicheres Einkommen und die Möglichkeit, sich beim Umbau unterstützen zu lassen.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Honnef unterstützt Sie hierbei  – wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Rechenbeispiel

Die Stadt Bad Honnef mietet das jeweilige Ladenlokal zu einer um 30 Prozent reduzierten Miete (Kaltmiete) an. Die Untervermietung an Dritte erfolgt zu nur 30 Prozent der Altmiete. In diesem Beispiel beträgt die monatliche Kaltmiete für das Ladenlokal für die neue Mieterin bzw. den neuen Mieter demnach nur 300 Euro (auf max. 2 Jahre befristet).

Das Land NRW fördert 60 Prozent der Kaltmiete, sodass der übrige Eigenanteil von 40 Prozent von der Stadt Bad Honnef übernommen wird. Die Förderung gilt für maximal zwei Jahre.

Ein zusätzlicher Bestandteil des Verfügungsfonds ist die Förderung von Umbaukosten. Diese kann für die Hälfte der geförderten Leerstände in Anspruch genommen werden – in Bad Honnef also für insgesamt drei Ladenlokale.

Sie können Umbaukosten bis zu 15.000 EUR zzgl. MwSt. einreichen, die mit 50%, also bis zu 7.500 EUR bezuschusst werden.

Rechenbeispiel für Verfügungsfonds Anmietung

Erster geförderter Mietvertrag unter Dach und Fach

Das Förderprogramm “Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren”, unter anderem zur Förderung von Neuansiedlungen in der Fußgängerzone, trug bereits erste Früchte:  Eigentümer Julian Stumpf, die Yoga-Trainerin Amelie Zoll und Bürgermeister Otto Neuhoff unterzeichneten im Rathaus die Verträge für eine Anmietung der Hauptstraße 72a.
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