Neubau Saynscher Hof

Nichts ist so beständig wie der Wandel. Das gilt auch für die Innenstadt von Bad Honnef. Um auch zukünftig sowohl der Wirtschaft mit Gewerbe, Einzelhandel und Dienstleistern sowie der Bevölkerung mit hochwertigem Wohnraum ein hervorragendes Angebot zu machen und die Vitalität der Innenstadt zu stärken, sind zwischen der Fußgängerzone an der Hauptstraße und der Straße Am Saynschen Hof Veränderungen geplant. Die Innenstadt soll an diesen Stellen buchstäblich umgebaut und sprichwörtlich „fit für die Zukunft“ gemacht werden.

Zum einen wird die Fußgängerzone vom Franz-Xaver-Trips-Platz auf einem etwa 1.000 Quadratmeter großen Areal nach Süden zur Straße am Saynschen Hof erweitert. Zwei moderne Stadthäuser links und rechts der neuen Fußgängerzone sollen hochwertigen Raum für Geschäfte und Wohnungen bieten. Parkraum wird eine Tiefgarage mit zwei unterirdischen Stockwerken schaffen. Von den darüberliegenden fünf Geschossen sind ein bzw. zwei Geschosse für das Gewerbe vorgesehen. In den übrigen Etagen entsteht Wohnraum. Um den Höhenunterschied zwischen dem Platz und der Straße am Saynschen Hof auszugleichen, ist in der neuen Fußgängerzone eine Treppe vorgesehen.

Ein Stück weiter westlich ist an der Ecke Am Saynschen Hof/Kirchstraße eine moderne städtebauliche Bebauung in Vorbereitung: Das Stadthaus wird im Erdgeschoss eine größere Gewerbefläche bieten. Zusammen mit den darüberliegenden drei Vollgeschossen sowie dem Dachgeschoss entsteht hier ein lebendiger Bau, der die Angebote der Innenstadt gut ergänzt. Ein grüner Innenhof rundet das Gebäudeensemble ab, das ebenfalls in zwei Untergeschossen ausreichend Parkraum für Bewohner und Gewerbetreibende bieten wird.

Ein Überblick

Sowohl für die Erweiterung der Fußgängerzone als auch die städtebauliche Entwicklung der Ecke Am Saynschen Hof / Kirchstraße gibt es bislang nur Entwürfe. Um die baulichen Veränderungen überhaupt durchführen zu können, ist jeweils die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Dies ist im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschrieben. Ein Bebauungsplan regelt, vereinfacht gesagt, was wo in welchem Umfang und welcher Nutzungsart innerhalb seines Geltungsbereichs ( Link zum Land NRW: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung/bebauungsplan ) gebaut werden darf.

Die Bebauung des Eckgrundstücks wird durch den Bebauungsplan Nr. 1-147 „Kirchstraße/ Am Saynschen Hof“ geregelt (Link). Für die Erweiterung der Fußgängerzone vom Franz-Xaver-Trips-Platz nach Süden zur Straße am Saynschen Hof ist der Bebauungsplan Nr. 1-148 „Erweiterung Fußgängerzone Franz-Xaver-Trips-Platz/ Am Saynschen Hof“ zuständig (Link).

Damit die Innenstadt Bad Honnef auch in Zukunft den Anforderungen der Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird und auch für die Wirtschaft, die zentraler Bestandteil einer vitalen Innenstadt ist, interessant bleibt, haben die Stadtverwaltung und die Politik ein sogenanntes Stadtentwicklungskonzept (ISek) und ein Integriertes Handlungskonzept (InHK) verabschiedet. Es gibt den Rahmen vor, wo und wie unter welchen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Innenstadt verfolgt wird.

Zu diesen von der Politik verabschiedeten Plänen gehören auch die Erweiterung der Fußgängerzone vom Franz-Xaver-Trips-Platz zur Straße Am Saynschen Hof sowie die städtebauliche Entwicklung eines Areals westlich der Kirchstraße und nördlich der Straße Am Saynschen Hof.

Der Stadtrat hat mit seinen Beratungen und Beschlüssen den Weg für das Stadtentwicklungskonzept (ISek) und das Integriertes Handlungskonzept (InHK) geebnet. ISeK und InHK geben den Rahmen für die Entwicklung vor. Die Stadt setzt diesen Rahmen in enger Abstimmung mit dem Rat und dessen Ausschüssen um.

Nach vorbereitender Beratung in den Ausschüssen und innerhalb der Fraktionen hat der Stadtrat am 27. April 2021 beschlossen, die Verwaltung mit der Erstellung des Bebauungsplans Nr. 1-147 (siehe oben) und Nr. 1-148 für die beiden Bauprojekte zu beauftragen. Mit diesem sogenannten Aufstellungsbeschluss wurde das mehrmonatige Verfahren der Erstellung eröffnet. Es hat im Falle des Bebauungsplans Nr. 1-148 bereits seinen Abschluss gefunden: am 23. Juni 2022 hatte der Stadtrat die Satzung beschlossen.

Interessierte Bürgerrinnen und Bürgern sind eingeladen, sich mit Ideen, Anregungen, Kritik und Bedenken in den umfangreichen Prozess der Erstellung der beiden Bebauungspläne einzubringen. Dies ist nicht nur als sogenannte frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Baugesetzbuch vorgesehen (§ 3 Abs. 1 BauGB), sondern ausdrücklicher Wunsch der Verwaltung. Die Einstiege in Öffentlichkeitsbeteiligungen werden auf der Internetseite der Stadt sowie im Amtsblatt der Stadt Bad Honnef bekanntgegeben.

 

Kooperationspartner

Vertreter der EigentümerInnen und HändlerInnen in der Innenstadt begleiten das Projekt. Der regelmäßige Austausch mit diesen Vereinen stellt die Grundlage für eine konstruktive Gestaltung des Projektes dar.

Centrum Bad Honnef e.V.
Hauptstr. 47
53604 Bad Honnef
Vorsitzender: Fabian Neumann
Tel. +49 (0)175 /4064 182
Mail: kontakt@innenstadt-bad-honnef.de

Eigentümerverein Lebendige Stadtmitte Bad Honnef e.V.
Markt 11
53604 Bad Honnef
Vorsitzender: Konrad Weber
Tel. +49 (0)163 / 40 80 179
Mail: weber-energie@web.de