Das Förderprogramm beinhaltet drei Bausteine: Einen Verfügungsfond für die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen, eine Unterstützung im Zentrenmanagement und die Förderung der Aufenthaltsqualität.
Mit dem Verfügungsfond erhalten Neugründungen, Filialisten, Einzelhändler und Gastronomen bei einer Anmietung eines Leerstands die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre Zuschüsse zur Miete zu erhalten. Voraussetzung für einen Zuschuss nach der Förderrichtlinie des Landes ist ist, dass auch die Eigentümer einer Geschäftsimmobilie die Gründung bzw. Neuansiedlung durch einen Mietvertrag unterstützen, dessen Mietzins höchstens 70 Prozent des letzten Mietvertrags der Immobilie beträgt. Die genauen Modalitäten werden derzeit ausgearbeitet und in Kürze hier vorgestellt.
Das Zentrenmanagement unterstützt die Kommunikation des Projektes an alle Interessierten. So ist z.B. ein Innenstadtabend in Planung, bei dem wichtige Akteure wie Hausbesitzer oder auch die Werbegemeinschaft eingeladen werden. Auch eine groß angelegte Kampagne zur Erhöhung der Sichtbarkeit des Programms ist hier verortet.
Ein weiterer Baustein der Förderung ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Mit den Fördermitteln wird die Stadtverwaltung moderneres Stadtmobiliar anschaffen, aber auch eine sogenannte Wanderbaumallee, einen Fotopoint und andere Gestaltungselemente zur Förderung der Aufenthaltsqualität aufstellen.