Honnef handelt
Die Stadt Bad Honnef fördert Neugründungen, EinzelhändlerInnen, DienstleisterInnen und GastronomInnen bei einer Anmietung eines Leerstands. Für diese Zielgruppe besteht die Möglichkeit zwei Jahre lang Zuschüsse zur Miete zu erhalten. Voraussetzung für einen Zuschuss nach der Förderrichtlinie des Landes ist, dass auch die Eigentümer einer Geschäftsimmobilie die Gründung bzw. Neuansiedlung unterstützen. Dies geschieht dadurch, dass der Mietvertrag mit einem Mietzins angesetzt wird, der höchstens 70 Prozent des letzten Mietvertrags der Immobilie beträgt.